03.12.2008 (webnews) Mit Urteil vom 19.11.2008 (Az: 14c O 88/08) verunsichert das LG Düsseldorf die AdWords-Inserenten, denn danach ist die Benutzung fremder Marken als Keyword zulässig. Das Gericht sieht sich in der Rechtstradition des OLG Düsseldorf, des OLG Frankfurt und des OLG Köln, die allesamt entsprechende Markenfrechtsverletzungen bereits abgelehnt haben.
Dem entgegen stehen Entscheidungen des OLG München, LG München und LG Braunschweig, nach denen die Verwendung fremder Marken als Keyword unzulässig ist.
Wenn wir nicht in einer Ständerepublik leben wollen, in der die Macht vom Richterstand ausgeht, sind die Volksvertreter gefragt, die zur Sicherung der Freiheit des Internet eine gesetzliche Regelung schaffen.
|