21.02.2008 "Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschirft abgibt." (§ 17 HGB) "Firma" bezeichnet also den "Name" des Unternehmens, nicht das Unternehmen selbst. "Ich gehe zur Firma suma-pro" ist damit mundartliche Tautologie ("doppelt-gemoppelt") und semantischer Quatsch, denn man geht nicht zum "Namen", sondern zum Unternehmen.
Die Domain ist der Name einer Website. Und schon kommen die ersten wieder auf die Idee zu sagen: "Ich besuchte mal die Domain suma-pro.de ". Nein, man besucht die Webseiten von suma-pro, nicht die Domain.
Da sich dieser Name dem Besucher als Marke einprägen soll und andererseits eine wichtige Funktion bei der Suchmaschinenoptimierung hat, da Google das Auftreten der Domain innerhalb der Texte der Webseite hoch bepunktet, sollte dieser Name entweder das Produkt/Dienstleistung gut beschreiben oder eine positive Assoziation auslösen. In jeden Fall ist die Namensfestlegung Domain genau so wichtig wie die Auswahl der richtigen Keywords für die Seiten.
Im Urteil des LG Berlin vom 21.02.2008 wurde festgelegt, welche weitere Anforderungen an diesen Namen einer Website gestellt werden.
Namensrecht, Markenrecht, Gattungsbegriff - wer sticht wen? Die Rechtsprechung ist noch uneinheitlich, obwohl es sogar BGH-Einzelentscheidungen gibt. Alle warten auch hier auf eine BGH- oder EuGH-Grundsatzentscheidung - oder auf einen kompetenten (europäischen) Gesetzgeber, der das Domainrecht normativ ordnet.
Für weitere Spazialfragen siehe - castor.de Markeninhaber verliert Domain - weideglueck.de und literaturen.de zwei unruehmliche Entscheidungen - Namensrecht trifft Gattungsdomain - winzer.de Gattungsbegriff sticht Gemeindenamen - fatum.de Zuname sticht Prioritaet
(Dr. Wolf Blass)
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