14.03.2008 Seit Jahren belasten findige Anwälte die Onlineshop-Händler mit Abmahnungen wegen der mangelnden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Dem hat der Bundesjustizminister jetzt einen Riegel vorgeschoben. Zum 1. April 2008 tritt eine neue Muster-Widerrufsbelehrung des BJM in Kraft, die im Sommer dieses Jahres Gesetz werden soll. Damit ist den Abmahnungen der Rechts-Boden entzogen und Onlinehändler können aufatmen.
Wie lange allerdings auch diese Muster-Widerrufsbelehrung vor den Obergerichten Bestand ist, bleibt abzuwarten. Sicher ist man eigentlich nur, wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt, der für die Aktualität der Widerrufsbelehrung verantwortlich ist.
(Dr. Wolf Blass)
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